AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung im Kreuzjochhaus

Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Beherbergung im Kreuzjochhaus, Kreuzeck 4, 82467 Garmisch-Partenkirchen, betrieben durch die Kreuzjochhaus GmbH (nachfolgend auch „Kreuzjochhaus“) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Kreuzjochhauses (Hotelaufnahmevertrag).

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

1.3. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsschluss, -partner, -verjährung

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme (die Buchungsbestätigung) des dem Kunden unterbreiteten Angebots durch diesen zustande.

2.2. Das Angebot des Kreuzjochhauses kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch dem Kunden gegenüber unterbreitet werden. Die Annahme durch den Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner bestimmten Form. Regelmäßig übermittelt das Kreuzjochhaus jedoch in jedem Fall eine Reservierungsbestätigung in Textform.

2.3. Vertragspartner sind das Kreuzjochhaus und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er dem Kreuzjochhaus gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Kreuzjochhaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.4. Die Überlassung oder Weitervermietung der Räumlichkeiten an einen Dritten sowie deren Nutzung zu anderen als den im Vertrag vereinbarten Zwecken bzw. im Fall fehlender Vereinbarung bei Hotelzimmern zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kreuzjochhaus in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Die Haftung des Kunden für den Dritten ergibt sich aus § 540 Abs. 2 BGB.

2.5. Die Verjährung der Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren nach der Vorschrift des § 548 Abs. 2 BGB. Alle weiteren Ansprüche gegen das Kreuzjochhaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren abweichend von § 199 Abs. 2 und Abs. 3 BGB kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsfristen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kreuzjochhauses beruhen.

Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

3.1. Das Kreuzjochhaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Kreuzjochhaus ist berechtigt, gebuchte Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben, wenn der Kunde diese nicht wie im Vertrag vereinbart oder – falls keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde – bis 18 Uhr des Anreisetages übernimmt, es sei denn, eine spätere Übernahmezeit wurde vereinbart oder die Räumlichkeit wurde bereits im Voraus vollständig bezahlt oder dem Kreuzjochhaus wurde eine Kreditkartengarantie erteilt, die eine Abbuchung des vereinbarten Preises auch bei Nichterscheinen ermöglicht.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Kreuzjochhauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Kreuzjochhauses an Dritte.

3.3. Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro geschuldet. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokaler Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

3.4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Kreuzjochhaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. Die Erhöhung ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der geplanten Beherbergung mitzuteilen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb von 2 Wochen von der Buchung zurückzutreten.

3.5. Das Kreuzjochhaus kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gewünschten Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Beherbergungspreis erhöht.

3.6. Rechnungen des Kreuzjochhauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Kreuzjochhaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Kreuzjochhaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen, wenn der Gast nicht einen geringeren oder das Kreuzjochhaus einen höheren Schaden nachweist. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kreuzjochhauses werden hierdurch nicht berührt.

3.7. Das Kreuzjochhaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.8. Der Gast kann ein Leistungsverweigerungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen einer Gegenforderung geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er nicht berechtigt Zahlungen an das Kreuzjochhaus aufgrund von vermeintlich bestehenden Gewährleistungsrechten insbesondere aufgrund eines möglicherweise bestehenden Minderungsrechts, zurückzuhalten; dem Kunden bleibt in diesem Falle vorbehalten, diesbezüglich nach Zahlung Rückzahlung aus Bereicherungsrecht bzw. Schadenersatz nach Maßgabe des Vertrages geltend zu machen. Aufrechnungen mit Gegenansprüchen sind nur statthaft, wenn die Gegenforderung von dem Kreuzjochhaus unbestritten, anerkannt oder von einem Gericht rechtskräftig festgestellt ist.

Rücktritt des Kunden (Stornierung)

4.1. Der Kunde kann nach Vertragsschluss grundsätzlich jederzeit vom Vertrag zurücktreten, sofern ein Rücktritt (Stornierung) vor dem gebuchten Aufenthaltsbeginn (Tag des Aufenthalts/der Anreise) erklärt wird. Das Kreuzjochhaus verliert hierdurch den Anspruch auf den vereinbarten Preis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, die wie folgt in Abhängigkeit von dem Zeitpunkt der Stornierung ggf. festgelegt wird:

- Bei Stornierung bis zu 180 Tage vor dem gebuchten Aufenthaltsbeginn (Tag der Anreise) wird keine Entschädigung verlangt;

- Bei Stornierung im Zeitraum von 179 bis 90 Tage vor dem gebuchten Aufenthaltsbeginn (Tag der Anreise): 10 % der vereinbarten gesamten Exklusivmiete;

- Bei Stornierung im Zeitraum von 89 bis 60 Tage vor dem gebuchten Aufenthaltsbeginn (Tag der Anreise): 25 % der vereinbarten gesamten Exklusivmiete;

- Bei Stornierung im Zeitraum von 59 bis 30 Tage vor dem gebuchten Aufenthaltsbeginn (Tag der Anreise): 50 % der vereinbarten gesamten Exklusivmiete;

- Bei Stornierung im Zeitraum von 29 bis 7 Tage vor dem gebuchten Aufenthaltsbeginn (Tag der Anreise): 80 % der vereinbarten gesamten Exklusivmiete;

- Bei Stornierung im Zeitraum von 6 Tage bis zum gebuchten Aufenthaltsbeginn (Tag der Anreise): 100 % der vereinbarten gesamten Exklusivmiete, zusätzlich bleibt es dem Kreuzjochhaus vorbehalten, eine angemessene Entschädigung für die ggf. bereits erfolgte Bereitstellung/Beschaffung von Speisen und Getränken eine angemessene zusätzliche Entschädigung diesbezüglich zu verlangen.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kreuzjochhaus kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die vorgenannten Stornierungsbeträge entstanden ist. Sofern das Kreuzjochhaus die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Kreuzjochhaus zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Kreuzjochhaus ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Kreuzjochhaus durch anderweitige Verwendungen seiner Leistungen erwirbt.

4.2. Das Recht des Gastes den Vertrag aufgrund weiterer gesetzlicher Rücktrittsrechte über die Bestimmungen nach Ziffer 4.1 hinaus zu kündigen bleibt hiervon unberührt.

4.3. Änderungen und/oder Stornierungen bedürfen der Textform.

4.4. Es wird der Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseausfallkostenversicherung empfohlen.

Rücktritt des Kreuzjochhauses

5.1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.2 eingeräumt wurde, ist das Kreuzjochhaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 4.2 nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Kreuzjochhaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Kreuzjochhaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist das Kreuzjochhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- Höhere Gewalt oder andere vom Kreuzjochhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden,

- das Kreuzjochhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicher heit oder das Ansehen des Kreuzjochhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Kreuzjochhauses zuzurechnen ist,

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig sind.

5.4. Das Kreuzjochhaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Der berechtigte Rücktritt des Kreuzjochhauses begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Kreuzjochhaus spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Andernfalls kann das Kreuzjochhaus eine Tages-Exklusivmiete in Rechnung stellen, da das Haus für den Tag nicht mehr Exklusiv verkaufbar ist. Dem Kunden steht es hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs frei, nachzuweisen, dass dem Kreuzjochhaus durch die verspätete Räumung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Besonderheiten, Hinweise, Nutzungsbedingungen

7.1. Gastronomische Bewirtung: Bei einer Buchung des gesamten Kreuzjochhauses ist eine Inanspruchnahme der gastronomischen Bewirtung auch nach 24 Uhr nach vorheriger Absprache möglich; ab 01:00 Uhr fällt für die Inanspruchnahme der gastronomischen Bewirtung jedoch eine Pauschale in Höhe von EUR 90,00 pro angefangene Stunde an.

7.2. An- und Abreise: Die An- und Abreise zur Unterkunft, d.h. dem eigentlichen Kreuzjochhaus, erfolgt auf eigene Gefahr. Das Kreuzjochhaus weist darauf hin, dass die Unterkunft, d.h. das Kreuzjochhaus auf 1.600 m Höhe liegt und grundsätzlich nur mit der Kreuzeckbahn zu erreichen ist. Der Gast wird insbesondere darauf hingewiesen, dass es daher zwingend notwendig ist, sich im Rahmen der An- und Abreise rechtzeitig über die Öffnungszeiten der Kreuzeckbahn zu informieren. Die genauen Öffnungszeiten der Kreuzeckbahn sind unter www.zugspitzbahn.de zu erfahren. Ein Aufstieg ausschließlich zu Fuß wird nur erfahrenen Bergsteigern und nur mit entsprechender alpiner Ausrüstung empfohlen, dies gilt insbesondere im Winter und bei schwierigen Witterungsverhältnissen. Eine zweckmäßige Ausrüstung, insbesondere festes Schuhwerk, ist in jedem Fall d.h. auch bei einer An- und Abreise mit der Kreuzeckbahn erforderlich.

7.3. Im gesamten Kreuzjochhaus ist das Rauchen (auch das Rauchen von E-Zigaretten o.ä.) strengstens verboten. Zuwiderhandeln kann einen Fehlalarm auslösen oder schlimmstenfalls zum Brand führen. Die Kosten welche auf eine Zigarette zurückzuführen sind, trägt der Verursacher. Im Außenbereich ist das Rauchen gestattet, jedoch ist darauf zu achten die bereitgestellten Aschenbecher zu benutzen.

7.4. Hinsichtlich der Nutzung der weiteren Leistungen gelten folgende Regelungen für die finnische Sauna (Panoramasauna), die Infrarotkabine, den Außenwhirlpool und das Kältebecken (im Folgenden: der Wellnessbereich). Die Nutzungsbedingungen dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Wellnessbereich und sind für alle Besucher des Wellnessbereichs verbindlich.

- Die Gäste haben die Vorgaben des Kreuzjochhauses und seines Personals zu Fragen der Sicherheit und Ordnung sowie der Sauberkeit zu beachten. Die Gäste haben dabei das bestehende Unfallrisiko im Nassbereich des Wellnessbereichs zu beachten und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Taschen, Handtücher oder andere Gegenstände dürfen nicht vor Lüftungsschächte, Türen und Notausgängen gelegt werden. Die Benutzer des Wellnessbereichs haben sich aus Rücksicht auf die anderen Gäste ruhig zu verhalten.

- Der Wellnessbereich ist pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung erhebt das Kreuzjochhaus ein pauschales Reinigungsentgelt in Höhe von EUR 250,00, sofern der Gast nicht einen geringeren oder das Kreuzjochhaus einen höheren Schaden nachweist.

- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

- Der Wellnessbereich kann als textilfreie Zone betrieben werden, wenn dies vom Kreuzjochhaus gesondert gekennzeichnet wird. Sollte das der Fall sein, ist der Wellnessbereich trotzdem nicht der freien Körperkultur gewidmet. Vorbehaltlich weiterer Anordnungen des Kreuzjochhauses oder seines Personals haben die Gäste spätestens nach Beendigung der Nutzung des Wellnessbereichs Bademäntel anzulegen.

- Es besteht kein Anspruch auf einen Sitz- oder Liegeplatz. Den Gästen ist es untersagt, Sitz- oder Liegeplätze mit Handtüchern, Badetaschen oder anderen Gegenständen zu reservieren. Sofern solche Gegenstände zu diesem Zweck auf Sitz- oder Liegeplätzen deponiert wurden, ist das Personal des Kreuzjochhauses berechtigt, diese Gegenstände zu entfernen.

- Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der besonderen Einrichtungen innerhalb der Duschanlagen gründlich zu reinigen sowie sich vor Betreten der Sauna und der Infrarot-Kabine abzutrocknen. Seife und andere Körperpflegemittel dürfen nur innerhalb der Duschanlagen verwendet werden.

- Jedem Gast wird dringend empfohlen, von der Mitführung von Schmuck oder empfindlichen Textilien in den besonderen Einrichtungen anzusehen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich diese verfärben oder Schaden nehmen.

- Im Schwitzbereich der Saunaanlagen ist die Sitz- und Liegefläche vor der Benutzung mit einem ausreichend großen Handtuch abzudecken.

- Eigene Aufgussmittel dürfen nicht angewendet werden.

- Der Gast hat sich und anderen gegenüber besondere Vorsicht bei der Nutzung der Sauna walten zu lassen. Das gilt vor allem hinsichtlich der hohen Raumtemperaturen, der Wärmequellen, der evtl. eingeschränkten Sicht und der Anordnung der Sitzgelegenheiten.

- Es dürfen keine Gläser und kein Porzellan in den Wellnessbereich gebracht werden. Gäste können zum Trinken die vorgesehenen Plastikgläser (welche sich im Wellnessbereich befinden) verwenden.

7.4.2. Zutritt

- Das Kreuzjochhaus kann die Benutzung des Wellnessbereichs aus Gründen von Sanierung, Reinigung oder Umbau ganz oder teilweise jederzeit einschränken.

- Der Zutritt ist nicht gestattet:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

b) Personen, die Tiere mit sich führen,

c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), offenen Wunden, Hautauschlägen oder ansteckenden Krankheiten leiden.

d) Personen, die zu Ohnmachtsanfällen oder Krämpfen neigen.

Minderjährigen bis einschließlich 15 Jahren ist der Zutritt zum Wellnessbereich nicht gestattet. Alle übrigen Minderjährigen oder Personen, die aufgrund der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Hilfe bei der Fortbewegung benötigen oder einer Aufsicht unterliegen, dürfen die besonderen Einrichtungen nur benutzen, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson sind, die keinen vergleichbaren Beeinträchtigungen unterliegt.

7.4.3. Massageleistungen

- Die angebotenen Massageleistungen dienen nur der Entspannung und ersetzen keine ärztliche oder medikamentelle Behandlung oder vergleichbare Behandlungen eines Heilpraktikers.

- Personen mit körperlichen Gebrechen, welche einer Massage entgegenstehen, dürfen Massagen nicht in Anspruch nehmen. Solche Gebrechen sind insbesondere unverheilte Knochenbrüche, Bandscheibenvorfälle, Verletzungen der Muskulatur oder des Bewegungs- und Nervenapparates, sowie Haus- und Infektionskrankheiten. Gleiches gilt für Personen unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten und sonstigen berauschenden Mitteln.

- Personen, die Massageleistungen in Anspruch nehmen wollen, haben das Personal des Kreuzjochhauses vor Beginn der Massage vollständig über Gebrechen lt. vorherigem Absatz aufzuklären, auch wenn diese bereits verheilt sein sollten. Ferner hat der Gast das Personal des Kreuzjochhauses vor Beginn der Massage über körperliche Symptome aufzuklären, die einzelnen Massageleistungen entgegenstehen, insbesondere schmerz- und druckempfindliche Hautstellen, Schwangerschaft und Allergien. Unterbleiben dieser Informationen, erfolgen die Massageleistungen in eigener Verantwortung des Gastes.

Haftung

8.1. Jegliche Schadensersatzansprüche, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den Leistungen entstehen, sind ausgeschlossen.

8.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast als Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat.

8.3. Die Haftung ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Das Kreuzjochhaus ist in jedem Fall berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.

8.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Kreuzjochhauses auftreten, wird das Kreuzjochhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.5. Das Kreuzjochhaus haftet für Schäden, die aus dem Betrieb des Wellnessbereichs entstehen nur dafür, dass die Einrichtungen zuverlässig und in einer Art und Weise betrieben werden, die für die Gäste verträglich ist, welche Zutritt nach Ziffer 7.4.2. haben. Der Gast trägt darüber hinaus selbst die Verantwortung dafür, sein Wohlbefinden in dem Wellnessbereich und bei den Massageleistungen, unter Berücksichtigung seiner individuellen körperlichen und seelischen Verfassung, frühestmöglich positiv festzustellen, stets zu überprüfen und andernfalls seinen Aufenthalt in den besonderen Einrichtungen unverzüglich zu beenden bzw. die Massage abzubrechen.

8.6. Für die Verfärbung, Verunreinigung oder Beschädigung von Schmuck und Textilien durch Aufgüsse, Peelings oder Cremes wird keine Haftung übernommen, soweit diese ordnungsgemäß ausgeführt bzw. aufgetragen wurden.

8.7. Für eingebrachte Sachen haftet das Kreuzjochhaus dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens EUR 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von EUR 500,00 im Kreuzjochhaussafe aufbewahrt werden. Das Kreuzjochhaus empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Kreuzjochhaus Anzeige macht (§ 703 BGB).

8.8. Das Kreuzjochhaus hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus (bekannt als Corona-Virus) nach Möglichkeit zu verhindern. Das Schutzkonzept wurde unter Berücksichtigung von Mitarbeitern und Gästen und unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der arbeitsmedizinischen Schutz- und Vorsorgeregelungen erstellt. Alle Reinigungsverfahren wurden verschärft und alle Mitarbeiter wurden in den strengen Hygienerichtlinien geschult. Die Art der Reinigung und Desinfektion des Kreuzjochhauses wurden überprüft und der Situation entsprechend optimiert.

Das Kreuzjochhaus weist darauf hin, dass die Umsetzung aller Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV2-Virus gewährleistet. Eine Haftung für eine Infektion des Gastes mit dem Corona-Virus oder eine Erkrankung an Covid-19 kann deshalb vom Kreuzjochhaus nicht übernommen werden.

8.9. Dem Gast ist bewusst, dass ggf. aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus oder aus ähnlichen gravierenden Gründen höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht vom Hotel zu vertreten sind) das Kreuzjochhaus vollständig oder in Teilen nicht betrieben und entsprechende Leistungen vom Gast nicht in Anspruch genommen werden können. Dem , liegt keine vom Hotel zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Allgemeinverfügung und des Verwaltungsaktes. Das Kreuzjochhaus verpflichtet sich, dem Gast den Beginn und die voraussichtliche Geltungsdauer eines derartigen Verwaltungsaktes mitzuteilen. Für das Kreuzjochhaus geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen werden vom Gesetzgeber bekannt gegeben und veröffentlicht.

Für den Fall, dass das Kreuzjochhaus aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist das Kreuzjochhaus berechtigt, sein Angebot im Rahmen des Zumutbaren dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen. Die Anpassung kann vom Gast nur aus triftigem Grund abgelehnt werden. Ist der Hotelbetrieb in Gänze untersagt, ist das Hotel berechtigt, dem Gast einen alternativen Reisetermin anzubieten. Können sich die Parteien aus triftigem Grund nicht auf einen alternativen Termin verständigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform kosten

frei zurückzutreten. Bedenken des Gastes oder lediglich behördliche Empfehlungen, auf touristische Reisen zu verzichten, begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Gast in Kenntnis der bestehenden Covid-19-Pandemie seine Buchung durchgeführt hat.

8.10. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesem AGB gelten zudem nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Kreuzjochhauses oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Kreuzjochhauses beruhen. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen AGBs gelten auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kreuzjochhauses oder durch einen gesetzlichen Vertreter des Kreuzjochhauses oder durch einen Erfüllungsgehilfen des Kreuzjochhauses beruhen oder wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist.

8.11. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes bleiben von diesen Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen unberührt.

Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung dient dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wir verarbeiten die Daten der Gäste ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Das Kreuzjochhaus erhebt Daten des Gastes, welche in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Gastes bestehenden Vertragsverhältnissen bearbeitet werden. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Datenschutzbestimmungen, die jederzeit auf der Website www.kreuzjochhaus.de unter dem Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar sind, verwiesen.

Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreuzjochhausaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10.2. Die Geschäftsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.3. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz des Kreuzjochhauses zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Das Kreuzjochhaus ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

10.4. Wenn der Gast seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat, oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Kreuzjochhauses. Das Kreuzjochhaus ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes zu klagen.

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